D. A.________ vertrat des weiteren die am 11. Juli 2006 geborene E.________ aus Nigeria im Asylverfahren und im Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht (Verfahren 4). Deren Eltern stellten am 1. November 2012 in der Schweiz Asylgesuche. Mit Verfügung vom 1. November 2013 lehnte das BFM die Asylgesuche ab und ordnete die Wegweisung und den Vollzug an. Eine gegen den Wegweisungvollzug erhobene Beschwerde wies das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 24. Februar 2014 ab. Im weiteren Verlauf stellte die Familie vier Wiedererwägungsgesuche, welche das BFM bzw. SEM allesamt abwies. Das Bundesverwaltungsgericht wies die dagegen erhobenen Beschwerden ebenfalls ab.