___ als weiteres Revisionsgesuch zu betrachten sei. Mit Urteil vom 24. Januar 2013 wies es das Revisionsgesuch ab, soweit darauf einzutreten war. Es überwies die Akten dem BFM zur Behandlung der eigenen Asylgesuche der Kinder A.Y.________ und B.Y.________. Das Urteil wurde von drei Richtern gefällt (Verfahren D-5972/2012).