A. Der Anzeiger war in zwei voneinander unabhängigen Fällen Rechtsvertreter eritreischer Staatsangehöriger mit Aufenthaltsort in Khartum (Sudan). Diese ersuchten von Khartum aus um Asyl in der Schweiz, im ersten Fall im Jahr 2009, im zweiten Fall im Jahr 2011. Die Asylgesuche wurden vom Bundesamt für Migration (BFM) abgewiesen und ans Bundesverwaltungsgericht weitergezogen. Dieses hiess die eine Beschwerde gut (Urteil E-4126/2009 vom 7. Juli 2009), während es die zweite Beschwerde mit Urteil vom 21. September 2011 abwies (Urteil E-3910/2011). Die Entscheide wurden wegen "offensichtlicher Begründetheit" bzw. "offensichtlicher Unbegründetheit" im Verfahren nach Art.