Das Bundesverwaltungsgericht wies die beiden Ausstandsbegehren mit Zwischenentscheiden vom 14. Januar 2011 ab. Mit Eingaben vom 2. Februar 2011 beantragte der Anzeiger 2 dem Bundesverwaltungsgericht erneut, die Verfahren zu sistieren. Das Bundesverwaltungsgericht wies diesen Antrag mit Zwischenverfügungen vom 9. Februar 2011 ab und verlangte einen zusätzlichen Kostenvorschuss.