3. Dieser Entscheid wird dem Bundesverwaltungsgericht schriftlich zugestellt. Dem Anzeiger wird eine Orientierungskopie zugestellt. Lausanne, 26. Januar 2010 Im Namen der Verwaltungskommission des Schweizerischen Bundesgerichts Der Präsident: Der Generalsekretär: Lorenz Meyer Paul Tschümperlin