3. Dieser Entscheid wird dem Bundesverwaltungsgericht schriftlich mitgeteilt. Dem Anzeiger wird eine Orientierungskopie zugestellt. Lausanne, 29. September 2009 Im Namen des Schweizerischen Bundesgerichts Die Verwaltungskommission Der Präsident: Der Generalsekretär: Lorenz Meyer Paul Tschümperlin