3.- Issac Bental wird für die Dauer von fünf Jahren des Landes verwiesen. 4.- a) Die beschlagnahmten Gegenstände und Beweismittel gemäss Liste A und Liste B der Bundesanwaltschaft werden zu Handen des Bundes eingezogen bzw. bei den Akten belassen. b) Die übrigen beschlagnahmten Gegenstände werden nach Eintritt der Rechtskraft des Urteils Issac Bental zu Handen der Berechtigten herausgegeben. 5.- a) Die Kosten von Fr. 100'000.-- werden Issac Bental auferlegt. b) Die Bundesgerichtskasse wird angewiesen, die geleistete Kaution samt Zinsen nach Abzug der Kosten dem Berechtigten herauszugeben.