1 StGB, - des politischen Nachrichtendienstes im Sinne von Art. 272 Ziff. 1 StGB, - der Fälschung von Ausweisen im Sinne von Art. 252 in Verbindung mit Art. 255 StGB. b) Das Verfahren wegen versuchten Abhörens und Aufnehmens fremder Gespräche wird infolge Rückzugs des Strafantrags eingestellt. 2.- a) Issac Bental wird bestraft mit 12 Monaten Gefängnis, abzüglich 65 Tage erstandener Untersuchungshaft. b) Die Freiheitsstrafe wird bedingt aufgeschoben bei einer Probezeit von zwei Jahren. 3.- Issac Bental wird für die Dauer von fünf Jahren des Landes verwiesen.