Ueber den Angeklagten ist wenig bekannt. Zunächst ist - wie schon gesagt - darauf abzustellen, dass er nicht vorbestraft ist. Der israelische Generalstaatsanwalt hat zudem zugesichert, dass der Angeklagte in der Schweiz keine Pflichten für den Staat Israel mehr wahrnehmen wird (Schreiben vom 28. Juni 2000). Der Bundesanwalt weist allerdings zu Recht darauf hin, dass jemandem nicht schon deshalb eine günstige Prognose gestellt werden kann, weil er verspricht, künftig in der Schweiz nicht mehr straffällig zu werden (Plädoyer S. 51). Die Prognose muss das Verhalten in der Schweiz und im Ausland betreffen. Immerhin bildet sich der Angeklagte zurzeit weiter, und die neue Ausbildung lässt