Er ist nach seinen Angaben in der Hauptverhandlung nicht vorbestraft, was von den israelischen Behörden bestätigt worden ist (Schreiben des Generalstaatsanwaltes vom 10. Juni 1998). Dem Angeklagten ist ein beträchtliches Verschulden zur Last zu legen, auch wenn dem Unternehmen letztlich kein Erfolg beschieden war. Er hat zusammen mit den anderen Beteiligten und im Auftrag des israelischen Geheimdienstes Mossad die Gebietshoheit und die Souveränität der Schweiz in unverfrorener und nicht zu duldender Weise verletzt und die Voraussetzung für die Ausforschung eines Angehörigen der Schweiz zu schaffen versucht. Zusätzlich hat er zur Erreichung seines Zieles ein Urkundendelikt begangen.