Es ging dem Angeklagten um die Beschaffung von Informationen darüber, ob Abdallah El-Zein künftige Terrorakte plane. Die Aktion bezweckte, frühzeitig Anzeichen für terroristische Anschläge gegen israelische und jüdische Personen und Einrichtungen zu erkennen, um sie zu verhindern (Eingabe der Verteidigung an das Bundesgericht vom 20. Januar 2000 S. 2). Man wollte "eine Antenne ausfahren", mit welcher Nachrichten über die Planung terroristischer Anschläge eingeholt werden sollten (Plädoyer Prof. Trechsel S. 10).