Das Fortkommen wird von der Rechtsprechung in einem weiten Sinn als "Verbesserung der persönlichen spricht den romanischen Gesetzestexten, die den Ausdruck "dans le dessein d'améliorer la situation" bzw. "al fine di migliorare la situazione" verwenden. So handelt z.B. in der Absicht, sich "das Fortkommen zu erleichtern", wer Arztrezepte (die ebenfalls unter Art. 252 StGB fallen) fälscht, um ein bestimmtes Medikament in der von ihm gewünschten Menge und über den von ihm selber bestimmten Zeitraum ohne weiteres und insbesondere ohne Gang zum Arzt zu erhalten (Urteil des Bundesgerichts vom 26. Juni 1996).