Bei der Darstellung des dem Angeklagten zur Last gelegten Sachverhalts schreibt der Bundesanwalt jedoch wörtlich: Der Angeklagte habe sich schuldig gemacht, "indem er... mit einem echten, mit unwahren (falschen) Angaben versehenen israelischen Pass -. lautend auf Jacob Track... in die Schweiz einreiste und diese... wiederum verliess... sowie... mit einem anderen echten, mit unwahren (falschen) Angaben versehenen israelischen Pass, lautend auf Issac Bental... in die Schweiz einreiste" (Anklageschrift S. 5/6; ebenso im Wesentlichen in der Ausdehnung der Anklage vom 4. Juli 2000 S. 2). Bei der Formulierung des angeklagten Sachverhaltes hat der Bundesanwalt die Tatbestandsvariante der