272 mit Hinweisen). Die Täter im vorliegenden Fall haben - als Mitarbeiter des Mossad, also einer grossen Organisation - eine Abhöranlage eingerichtet, die nach der Aussage des Zeugen Viktor Rüfenacht "recht raffiniert" war und es ermöglichen sollte, die Telefongespräche einer Person zu bespitzeln und den israelischen Behörden zugänglich zu machen. Ihr Verhalten ist ohne weiteres als nachrichtendienstliche Tätigkeit - und zwar als vollendete, nicht etwa bloss versuchte (vgl. Rehberg, a.a.O., S. 229) - einzustufen. d) Die Verteidigung macht geltend, es sei den Tätern nicht um "politische" Nachrichten gegangen.