1 StGB). Dem Angeklagten wird vom Bundesanwalt vorgeworfen, er habe im Interesse des Staates Israel zum Nachteil von schweizerischen Angehörigen und Einwohnern mittels Montage einer Tarneinrichtung samt Abhöranlage einen politischen Nachrichtendienst eingerichtet und dadurch die schweizerische Gebietshoheit verletzt (Anklageschrift S. 4). Der Angeklagte hat den Sachverhalt an der Hauptverhandlung eingestanden. Er lässt indessen die rechtliche Würdigung durch den Bundesanwalt bestreiten und beantragt einen Freispruch. b) Zunächst ist festzuhalten, dass zwischen den Art.