Der Einwand der Verteidigung, der Angeklagte habe sich nicht "auf die Amtsgewalt berufen", verkennt, dass die Telefonüberwachung grundsätzlich geheim durchgeführt wird. Der Angeklagte ist ein Mitarbeiter des israelischen Geheimdienstes und wurde von diesem beauftragt, in der Schweiz bei einer Privatperson eine Anlage zu montieren, die es ermöglicht, die Gespräche der Privatperson abzuhören und den israelischen Geheimdienst darüber zu informieren. Zu beurteilen ist somit eine "amtliche" - und nicht etwa eine private - Telefonabhöraktion.