In der Anklageschrift wird dem Angeklagten unter anderem vorgeworfen, er sei insgesamt dreimal mit zwei mit unwahren (falschen) Angaben versehenen israelischen Pässen in die Schweiz ein- bzw. aus ihr ausgereist (Anklageschrift S. 6). In der Hauptverhandlung gab der Angeklagte zu Protokoll, er habe die Pässe überdies insgesamt fünfmal innerhalb der Schweiz verwendet. Der Bundesanwalt hat die Anklage in Bezug auf diesen Sachverhalt an der Hauptverhandlung ergänzt (schriftliche "Ausdehnung der Anklage" vom 4. Juli 2000). Die Verteidigung war damit einverstanden.