seien. Die Verteidigung widersetzte sich dieser Präzisierung nicht. Das Gericht beschloss, sämtliche Akten, die vorlägen, würden zur Kenntnis genommen und auf deren Verlesen werde verzichtet. 3.- Erhebt der Bundesanwalt im Laufe der Hauptverhandlung noch wegen einer anderen Tat des Angeklagten Anklage, so kann das Bundesstrafgericht mit Zustimmung des Angeklagten zugleich auch diese Tat beurteilen, wenn es zuständig ist (Art. 165 BStP). In der Anklageschrift wird dem Angeklagten unter anderem vorgeworfen, er sei insgesamt dreimal mit zwei mit unwahren (falschen) Angaben versehenen israelischen Pässen in die Schweiz ein- bzw. aus ihr ausgereist (Anklageschrift S. 6).