Schliesslich wurde "Issac Bental" auch vom Polizeibeamten Rudolf Leuenberger, der bei der Verhaftung des Angeschuldigten dabei war, erkannt. Nachdem drei Polizeibeamte, die in derartigen Belangen erfahren sind, "Issac Bental" mit Bestimmtheit erkannt haben, steht die Identität der vor Gericht stehenden Person mit derjenigen, der die angeklagten Straftaten zur Last gelegt werden, fest. Weiterer Beweismassnahmen zu dieser Frage bedarf es nicht. 2.- Im Verfahren vor Bundesstrafgericht werden die Urkunden, die für den Entscheid wesentlich sind, verlesen (Art. 164 Abs. 1 BStP).