Derjenige, der die Tat - derer er angeklagt ist - begangen haben soll, muss mit demjenigen, der vor Gericht gestellt wird, identisch sein. Zur Frage, ob die als "Issac Bental" vor Bundesstrafgericht stehende Person mit derjenigen Person identisch ist, die die im vorliegenden Verfahren zu beurteilenden Straftaten begangen haben soll, haben in der Hauptverhandlung drei Zeugen ausgesagt. Max Sturzenegger, der als Kommissär der Bundespolizei bei den Ermittlungen und bei Transporten des Angeschuldigten dabei war, hat bekräftigt, es handle sich "ohne Zweifel" um dieselbe Person.