Die Person hat ihren richtigen Namen und ihre wahren Personalien auch an der Verhandlung, als sie vom Präsidenten danach gefragt wurde, nicht preisgegeben. Strafbar ist, wer in den anerkannten Formen von Täterschaft und Teilnahme eine Tat begangen hat, die das Gesetz mit Strafe bedroht. Verurteilt werden kann ausschliesslich diejenige Person, welche die Tat, die ihr vorgeworfen wird, selber begangen hat. Derjenige, der die Tat - derer er angeklagt ist - begangen haben soll, muss mit demjenigen, der vor Gericht gestellt wird, identisch sein.