sen. 4. Die auf der Liste "A" aufgeführten Gegenstände seien einzuziehen und diejenigen auf der Liste "B" zu archivieren; die übrigen beschlagnahmten Gegenstände gemäss Liste "C" seien dem Angeklagten zuhanden der Berechtigten auszuhändigen. 5. Der Angeklagte habe die gesamten Verfahrenskosten, darunter die Auslagen der Bundesanwaltschaft und der Eidgenössischen Untersuchungsrichterin, zu bezahlen." b) Fürsprecher Zloczower stellt namens des Angeklagten Issac Bental folgende Anträge: "1. Das Verfahren gegen Issac Bental wegen versuchten Abhörens und Aufnehmens fremder Gespräche sei infolge Rückzugs des Strafantrags einzustellen.