3. Ueber die aussergerichtliche Erledigung vereinbaren die Parteien Stillschweigen. Ebenfalls am 18. Mai 2000 bestätigte Fürsprecherin Eva Saluz im Namen von Abdallah El-Zein, dass der Strafantrag wegen versuchten Abhörens und Aufnehmens fremder Gespräche zurückgezogen werde. Fürsprecherin Eva Saluz teilte weiter mit, die Parteien hätten zudem bezüglich des Zivilpunktes ebenfalls eine aussergerichtliche Einigung getroffen; über deren Inhalt sei Stillschweigen vereinbart worden; damit sei auch der Zivilpunkt erledigt, und Abdallah El-Zein werde nicht mehr als Geschädigter am Bundesstrafprozess teilnehmen.