Die eidgenössische Untersuchungsrichterin verfügte am 30. Mai 2000, die Voruntersuchung werde betreffend Nachrichtendienst gegen fremde Staaten, Hausfriedensbruch, Ehrverletzung und Sachbeschädigung eingestellt. E.- Am 18. Mai 2000 liess Fürsprecher R.M. Zloczower namens des Angeklagten Issac Bental dem Bundesstrafgericht eine Vereinbarung zwischen dem Angeklagten und dem Geschädigten Abdallah El-Zein zugehen. Sie hat folgenden Wortlaut: 1. Herr El-Zein zieht den Strafantrag wegen versuchten Abhörens und Aufnehmens fremder Gespräche zurück. 2. Die Gerichtskosten bezahlt Herr Bental. 3. Ueber die aussergerichtliche Erledigung vereinbaren die Parteien Stillschweigen.