108 BStP die Eröffnung der Voruntersuchung zu beantragen. Gestützt darauf beantragte die damalige Bundesanwältin am 15. April 1998 bei der eidgenössischen Untersuchungsrichterin, es sei in Bezug auf Issac Bental die eidgenössische Voruntersuchung betreffend alle ihm vorgeworfenen Delikte durchzuführen. Am 22. April 1998 verfügte die eidgenössische Untersuchungsrichterin, es werde gegen Issac Bental eine Voruntersuchung gemäss Art. 108 ff. BStP eröffnet betreffend verbotene Handlungen für einen fremden Staat (Art. 271 StGB), politischen Nachrichtendienst (Art.