{"Signatur": "CH_BGer_013", "Spider": "CH_BGer", "Sprache": "de", "Datum": "2000-07-07", "HTML": {"Datei": "CH_BGer/CH_BGer_013_9X-1-1999_2000-07-07.html", "URL": "https://search.bger.ch/ext/eurospider/live/de/php/aza/http/index.php?lang=de&type=highlight_simple_query&page=8&from_date=30.06.2000&to_date=19.07.2000&sort=relevance&insertion_date=&top_subcollection_aza=all&query_words=&rank=73&azaclir=aza&highlight_docid=aza%3A%2F%2F07-07-2000-9X-1-1999&number_of_ranks=163", "Checksum": "dc8a78c05b49dda8126e6b34a1726497"}, "Scrapedate": "2025-09-12", "Num": ["9X.1/1999"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Bundesgericht Bundesstrafgericht (bis 2004) 07.07.2000 9X.1/1999"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Tribunal fédéral Cour pénale fédérale (jusqu'en 2004) 07.07.2000 9X.1/1999"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Tribunale federale Corte penale federale (fino a 2004) 07.07.2000 9X.1/1999"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Bundesgericht Bundesstrafgericht (bis 2004)"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Tribunal fédéral Cour pénale fédérale (jusqu'en 2004)"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Tribunale federale Corte penale federale (fino a 2004)"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Straftaten"}], "ScrapyJob": "446973/45/2314", "Zeit UTC": "12.09.2025 21:19:11", "Checksum": "c1abbbc0c37288441f4ab9c2b93a9e47", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Bundesgericht Bundesstrafgericht (bis 2004) 07.07.2000 9X.1/1999\nRegeste:\nStraftaten\n\n[AZA 3]\n9X.1/1999/bue\nB U N D E S S T R A F G E R I C H T\n***********************************\n7. Juli 2000\nEs wirken mit: Bundesrichter Wiprächtiger, Präsident des\nBundesstrafgerichts, Bundesrichter Leu, Betschart,\nFéraud, Bianchi und Gerichtsschreiber Monn.\n---------\nIn Sachen\nSchweizerische Bundesanwaltschaft, vertreten durch den\nstellvertretenden Bundesanwalt Dr. Felix Bänziger,\ngegen\nIssac B e n t a l, geb. 10. Juli 1954, israelischer\nStaatsangehöriger, Arluzorov 61, Tel Aviv/Israel,\nAngehöriger des israelischen Geheimdienstes Mossad\n(wahre Personalien nicht bekannt),\nalias\nJacob T r a c k,\nAngeklagter, vertreten durch Fürsprecher\nRalph M. Zloczower, Effingerstrasse 4a, Bern, sowie\nProfessor Dr. Stefan Trechsel, Rabbentalstrasse 65, Bern,\nbetreffend\nverbotene Handlungen für einen fremden Staat etc.\nhat das B u n d e s s t r a f g e r i c h t\nauf Grund der vom 3. bis 7. Juli 2000\nim Bundesgerichtsgebäude in Lausanne\ndurchgeführten Hauptverhandlung\nfestgestellt :\nA.-\nDer israelische Staatsangehörige Issac Bental\n(dessen wahrer Name und dessen Personalien nicht bekannt\nsind) reiste am 26. Januar 1998 im Auftrag des israelischen Geheimdienstes Mossad unter dem Namen Jacob Track\nvon Israel nach Bern. Geplant war eine Abhöraktion gegen\nden angeblich zusammen mit seiner Ehefrau in einem Mehrfamilienhaus an der Wabersackerstrasse 27 in Köniz wohnhaften und in der Schweiz eingebürgerten Libanesen\nAbdallah El-Zein, von dem angenommen wurde, er habe mit\ndem internationalen Terrorismus und insbesondere mit der\n\"Hizbollah\" zu tun; der Mossad wollte Informationen über\ndie entsprechenden Aktivitäten des Abdallah El-Zein und\nseiner Verbündeten erhalten. Issac Bental war zusammen\nmit Dan Shifrin, Shely Ravlin und einem unbekannt gebliebenen \"4. Mann\", die getrennt von ihm in die Schweiz\neinreisten, beauftragt, die Oertlichkeiten zu rekognoszieren und die Abhörinstallation vorzubereiten.\nIn der Nacht vom 27. auf den 28. Januar 1998\nnahm Issac Bental im Hotel Bahnhof-Süd in Bümpliz vom\n\"4. Mann\" ein speziell angefertigtes Gerät entgegen, mit\ndem gemessen werden konnte, ob ein Telefonanschluss\naktiviert sei oder nicht. Zusammen mit Dan Shifrin und\nShely Ravlin drang er mittels eines von Dan Shifrin\nmitgebrachten Nachschlüssels in das Haus an der Wabersackerstrasse ein. Dort wurden die Wohnung und der\nTelefonanschluss des Abdallah El-Zein ausgekundschaftet\nund im Kellerraum Vorbereitungen getroffen, um später\neine Holzlatte herstellen zu können, in welche die Abhöranlage eingebaut werden sollte.\nNachdem Issac Bental vermutlich am 29. Januar\n1998 die Schweiz unter dem Namen Jacob Track wieder\nverlassen hatte, reiste er am 17. Februar 1998 unter\ndem Falschnamen Bental erneut von Tel Aviv via Wien\nnach Bern, um zusammen mit Dan Shifrin, Shely Ravlin,\nRon Metzer, Daniela Tefler sowie einem unbekannten\n\"6. Mann\", die getrennt von ihm in die Schweiz reisten,\ndie Abhöranlage an der Wabersackerstrasse zu montieren.\nVor seiner Abreise in die Schweiz war ihm in einem Büro\ndes Mossad in Israel der vom Mossad präparierte Holzbalken mit dem technischen Einbau gezeigt worden.\nAm Nachmittag des 18. Februar 1998 kontrollierte Issac Bental zusammen mit Dan Shifrin und Shely\nRavlin sowie in Anwesenheit von Ron Metzer und Daniela\nTefler im Hotel Sternen in Köniz beim \"6. Mann\" die von\ndiesem mitgebrachten Tatwerkzeuge und den präparierten\nHolzbalken. Kurz nach Mitternacht fuhren die Beteiligten\n- mit Ausnahme des \"6. Mannes\" - an den Tatort.\nDan Shifrin und Shely Ravlin öffneten dort mit\neinem Nachschlüssel die Haustüre. Sie betraten zusammen\nmit Issac Bental das Gebäude, begaben sich in den Kellerraum und installierten die Abhöranlage, während Ron\nMetzer und Daniela Tefler vor der Wabersackerstrasse 27\nin einem Auto für die Aussensicherung verantwortlich\nwaren und mit der Gruppe im Keller in Funkkontakt standen.\nAls die Abhöranlage bereits funktionsfähig war,\naber noch bevor die Installationsarbeiten endgültig\nabgeschlossen werden konnten, nahm die Berner Kantonspolizei alle Beteiligten fest. Im Verlaufe des Morgens\nwurden Dan Shifrin, Shely Ravlin, Ron Metzer und Daniela\nTefler wieder entlassen. Issac Bental blieb in Untersuchungshaft. Nachdem der israelische Staat eine Kaution\nvon drei Millionen Franken geleistet hatte, wurde Issac\nBental am 25. April 1998 aus der Haft entlassen. Er\nreiste am selben Tag unter Aufsicht der schweizerischen\nBehörden aus der Schweiz aus.\nB.-\nDer Bundesrat beschloss am 1. April 1998 gestützt auf\nArt. 105 und 110 Abs. 2 BStP sowie Art. 302\nZiff. 1, 340 Ziff. 1 al 7 und 344 Ziff. 1 StGB, die\nErmächtigung zur Strafverfolgung des Issac Bental wegen\nverbotener Handlungen für einen fremden Staat, politischen Nachrichtendienstes und Nachrichtendienstes gegen\nfremde Staaten werde erteilt; das Verfahren betreffend\nalle in Frage stehenden strafbaren Handlungen werde auf\neidgenössischer Ebene geführt; die (damalige) Bundesanwältin werde beauftragt, beim eidgenössischen Untersuchungsrichter gestützt auf Art. 108 BStP die Eröffnung\nder Voruntersuchung zu beantragen.\nGestützt darauf beantragte die damalige Bundesanwältin am 15. April 1998 bei der eidgenössischen\nUntersuchungsrichterin, es sei in Bezug auf Issac Bental\ndie eidgenössische Voruntersuchung betreffend alle ihm\nvorgeworfenen Delikte durchzuführen.\nAm 22. April 1998 verfügte die eidgenössische\nUntersuchungsrichterin, es werde gegen Issac Bental eine\nVoruntersuchung gemäss Art. 108 ff. BStP eröffnet betreffend verbotene Handlungen für einen fremden Staat\n(Art. 271 StGB), politischen Nachrichtendienst (Art. 272\nStGB), Nachrichtendienst gegen fremde Staaten (Art. 301\nStGB) sowie weitere der kantonalen Gerichtsbarkeit unterstehende Delikte.\nDie Anklagekammer des Bundesgerichts erkannte\nam 1. Februar 1999, Abdallah El-Zein sei im vorliegenden\nVerfahren jedenfalls teilweise als Geschädigter im Sinne\n"}