B. Mit fristgerechter Eingabe vom 25. August 2003 führt X.________ Beschwerde bei der Anklagekammer des Bundesgerichts und beantragt, es sei der gegen ihn verfügte Auslieferungshaftbefehl aufzuheben und er auf freien Fuss zu setzen. Es sei Advokat David Schnyder als amtlicher Rechtsbeistand einzusetzen bzw. zu bestätigen (act. 1). Das BJ beantragt in seiner Vernehmlassung vom 29. August 2003, die Beschwerde sei abzuweisen (act. 5). In seiner Stellungnahme zur Vernehmlassung des BJ vom 3. September 2003 hält der Beschwerdeführer an den Ausführungen und Rechtsbegehren der Beschwerde fest (act. 7). Die Kammer zieht in Erwägung: