A. Der rumänische Staatsangehörige X.________ wird beschuldigt, in seinem Heimatland am 26. Januar 1994 gefälschte US-Dollar in Umlauf gesetzt und am 17. Oktober 1996 bei einem Geldwechselgeschäft einen Betrug begangen zu haben. Wegen dieser Taten wurde er 1997 und 1998 durch das Strafgericht in Sibiu in Rumänien in Abwesenheit zu einer mehrjährigen Gefängnisstrafe verurteilt. Gestützt auf zwei Haftbefehle des genannten Gerichts vom 24. Dezember 1997 und 6. April 1998 ersuchte Interpol Bukarest mit Fahndungsersuchen vom 3. Juli 2003 die Schweiz um Inhaftnahme des Beschuldigten zwecks späterer Auslieferung. X.________ wurde am 9. August 2003 in Basel festgenommen.