_____" in Südafrika beteiligten Personen, - Kontakte von Y.________, Z._________ und W.________ zu Mitarbeitenden des VBS - sowie über Kontakte von Personen in der Schweiz, die Dr. Wouter Basson unterstützt haben sollen. Es ist offensichtlich, dass die vom Professor Schweizer verlangten Auskünfte und Dokumente zur Abklärung der Frage, ob Mitarbeitende des VBS Verfehlungen begangen haben, nötig sind. Nach der Darstellung der Gesuchstellerin wird der Zweck des bei ihr geführten Ermittlungsverfahrens durch die Bekanntgabe der Informationen nicht gefährdet. Was den Datenschutz betrifft, kann auf die Ausführungen im Gesuch verwiesen werden.