B. Die Schweizerische Bundesanwaltschaft wendet sich mit Eingabe vom 2. September 2002 an die Anklagekammer des Bundesgerichts und beantragt, es sei der verfahrensleitende stellvertretende Staatsanwalt, Dr. Hansjörg Stadler, zwecks Leistung der verlangten Auskunft und Akteneinsicht für das Administrativverfahren des VBS, beschränkt auf den in diesem Gesuch beschriebenen Umfang der Ermittlungsakten mit der Referenz BA/EAI/2/99/01, von seiner Pflicht zur Wahrung des Amtsgeheimnisses zu entbinden. Die Kammer zieht in Erwägung: