Unter anderem mit Schreiben vom 29. Juli 2002 wandte sich Professor Schweizer an die Schweizerische Bundesanwaltschaft. Er beantragte, es sei ihm Einsicht in die Dokumente des laufenden Ermittlungsverfahrens BA/EAI/2/99/01 zu gewähren und Auskunft zu fünf Fragen zu erteilen.