Dies kann nicht den Ausschlag geben. Die Tat in Klosters ereignete sich am 26. Mai 2003, und bereits am 18. Juni 2003 ersuchten die Behörden des Kantons Graubünden die St. Galler Behörden um Übernahme des Falles (act. 1 S. 8). Da die Behörden des Kantons Graubünden es folglich nicht zu verantworten haben, dass für die Bestimmung des Gerichtsstands einige Zeit verstrichen ist, kann es ihnen jetzt nicht zum Nachteil gereichen, dass sie die Angelegenheit in der Zwischenzeit vorangetrieben haben. Darauf, dass die Beschuldigten im Kanton Graubünden in Haft sind, kommt es von vornherein nicht an.