Im vorliegenden Fall betreffen den Kanton Graubünden vier Delikte und den Kanton St. Gallen eines. Bei einer so geringen Anzahl von insgesamt fünf Straftaten (zuzüglich einer Straftat im Kanton Bern) kann nicht von einem gerichtsstandsrelevanten Schwergewicht im Kanton Graubünden gesprochen werden. Die Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen verweist darauf, dass die Untersuchung im Kanton Graubünden schon weit gediehen sei und sich die Beschuldigten dort in Untersuchungshaft befinden. Dies kann nicht den Ausschlag geben.