2. Der zweite angebliche Diebstahlsversuch, auf den sich die Staatsanwaltschaft Graubünden bezieht, soll ebenfalls in Monthey/VS verübt worden sein (act. 1 S. 3). Nach den Ausführungen der Staatsanwaltschaft haben die Täter auf die Tat verzichtet, "weil die Schaufenster bereits eingeschlagen und provisorisch repariert worden seien". Es spricht nichts dafür, dass diese Tat über das straflose Vorbereitungsstadium hinaus gelangt wäre. Folglich ist auch dieser Vorfall bei der Bestimmung des Gerichtsstands nicht zu berücksichtigen.