In allen drei Fällen schlugen die Täter mit schweren Werkzeugen Schaufenster ein und versuchten so, an den Schmuck bzw. die Uhren zu gelangen (Gerichtsstandsakten act. 9 S. 1; act. 10 S. 2; act. 11 S. 2). In Monthey gingen die Täter demgegenüber ganz anders vor. Sie versuchten eine vermeintliche Alarmanlage mit Hilfe von Schaum auszuschalten und anschliessend die Türe mit einem flachen Werkzeug zu öffnen, wodurch sie den vermeintlich ausgeschalteten Alarm dann doch auslösten (Gerichtsstandsakten act. 3 S. 2).