Auch C.________ macht heute geltend, obwohl sie den Versuch gar nicht begangen hätten, seien sie durch die Polizei in Haft genommen worden (Gerichtsstandsakten act. 7 S. 2). Diese Behauptungen der beiden Beschuldigten können jedenfalls aufgrund der heutigen Aktenlage nicht widerlegt werden. Die drei Taten in Bad Ragaz, Huttwil und Klosters, die den Beschuldigten heute zur Hauptsache vorgeworfen werden, zeichnen sich nämlich alle durch dasselbe Vorgehen der Täter aus. In allen drei Fällen schlugen die Täter mit schweren Werkzeugen Schaufenster ein und versuchten so, an den Schmuck bzw. die Uhren zu gelangen (Gerichtsstandsakten act.