, C.________, E.________ und F.________ am 22. November 2002 die Absicht hatten, in die Bijouterie in Monthey einzubrechen. Es ist jedoch unsicher, wie weit das Vorhaben seinerzeit gediehen ist. B.________ behauptet heute, das Vorhaben habe nicht geklappt, da ihnen eine andere Bande zuvorgekommen sei, und nur weil diese Bande die Tat verübt habe, seien sie, die sich in der Nähe befunden hätten, schliesslich festgenommen worden (Gerichtsstandsakten act. 8 S. 2). Auch C.________ macht heute geltend, obwohl sie den Versuch gar nicht begangen hätten, seien sie durch die Polizei in Haft genommen worden (Gerichtsstandsakten act. 7 S. 2).