Beim Vorfall vom 22. November 2002 in Monthey rückte die Polizei nach einem Alarm zu der Bijouterie aus. Am Tatort selber konnte allerdings niemand festgestellt werden. Erst 200 Meter vom Tatort entfernt befand sich ein verdächtiges Fahrzeug mit deutschen Kontrollschildern, im dem vier Personen sassen, nämlich die beiden im Bündner Verfahren beschuldigten B.________ und C.________ sowie ein gewisser E.________ und ein gewisser F.________. Da sich im Fahrzeug verdächtiges Werkzeug befand, wurden die vier Personen in Untersuchungshaft genommen. Sie bestritten jedoch, mit dem Einbruchsversuch etwas zu tun zu haben.