Sind folglich im vorliegenden Fall alle angeblichen Diebstähle bzw. Versuche dazu als bandenmässige Taten einzustufen, ist der Kanton Wallis, wo die Untersuchung zuerst angehoben worden ist, zuständig. Ist demgegenüber der erste angebliche Diebstahlsversuch, der im Wallis verübt worden sein soll, nicht bandenmässig begangen worden, oder liegt allenfalls gar kein strafbarer Versuch vor, so ist der Kanton Wallis nicht zuständig.