1. 1.1 Der erste angebliche Diebstahlsversuch, auf den sich die Staatsanwaltschaft Graubünden bezieht, wurde am 22. November 2002 zum Nachteil einer Bijouterie in Monthey/VS verübt und dort noch in derselben Nacht angezeigt (act. 1 S. 2). Die Staatsanwaltschaft Graubünden macht geltend, bei allen von ihr angeführten Diebstählen bzw. Versuchen dazu und insbesondere auch bei dem ersten Diebstahlsversuch vom 22. November 2002 in Monthey sei von bandenmässiger Begehung im Sinne von Art. 139 Ziff. 3 Abs. 2 StGB auszugehen (act.