A. Nach einem Einbruchsdiebstahl in eine Bijouterie in Klosters/GR wurden A.________, B.________, C.________ und D.________ am 26. Mai 2003 durch die Kantonspolizei Graubünden als Tatverdächtige festgenommen. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft Graubünden besteht der Verdacht, dass die Beschuldigten in unterschiedlicher Zusammensetzung vier vollendete Einbruchsdiebstähle und drei oder vier Einbruchsdiebstahlsversuche in den Kantonen Wallis, St. Gallen, Bern und Graubünden sowie weitere Straftaten begangen haben könnten. Die Behörden der Kantone Graubünden, Wallis und St. Gallen konnten sich in der Gerichtsstandsfrage nicht einigen.