1. Der Beschwerdeführer ist in den USA im Rahmen eines plea-agreement am 29. Mai 2003 zu 14 Jahren Gefängnis und zu einer hohen Busse verurteilt worden. Er machte bei der Bundesanwaltschaft unter anderem geltend, ein Bestandteil des plea-agreement sei das Recht gewesen, innert 60 Tagen ein Gesuch um Verringerung des Strafmasses einzureichen. Sein bisheriger Verteidiger in den USA mache jedoch eine weitere Vertretung im post-sentencing-Verfahren von der Leistung eines Vorschusses in der Höhe von 150'000 US-Dollar abhängig. Da sein Konto in den USA nur noch wenige Dollar aufweise, bestehe nun die Gefahr, dass der Verteidiger für ihn nicht mehr verfügbar wäre (vgl. act. 3 S. 2).