A. Die Schweizerische Bundesanwaltschaft beschlagnahmte mit Verfügungen vom 26. März, 10. und 25. April sowie vom 13. Juni 2002 die Vermögenswerte, die bei verschiedenen schweizerischen Banken auf mehreren Konti und in Depots von X.________ lagen. Dieser befindet sich zur Zeit in den USA wegen Betäubungsmittelvergehen in Haft. Er wird verdächtigt, auch in Holland und der Schweiz Betäubungsmitteldelikte begangen zu haben. Am 3. Juli 2003 stellte X.________ bei der Bundesanwaltschaft das Gesuch, die beschlagnahmten Vermögenswerte seien im Umfang von insgesamt 248'500 Franken freizugeben.