1. Das Gesuch wird gutgeheissen, und die Behörden des Kantons Jura werden für berechtigt und verpflichtet erklärt, die X.________ alias Y.________ zur Last gelegten strafbaren Handlungen zu verfolgen und zu beurteilen. 2. Es werden keine Kosten erhoben. 3. Dieses Urteil wird den Parteien schriftlich mitgeteilt. Lausanne, 24. September 2002 Im Namen der Anklagekammer des Schweizerischen Bundesgerichts Der Präsident: Der Gerichtsschreiber: