Der Juge d'instruction du canton de Vaud und der Procureur général de la République et canton du Jura haben sich am 30. August 2002 und 5. September 2002 vernehmen lassen, ohne einen ausdrücklichen Antrag zu stellen. Ihrer Ansicht nach sind die Behörden des Kantons Solothurn für zuständig zu erklären (act. 8 und 10). Die Kammer zieht in Erwägung: