A. Die Brüder A. X.________ und B. X.________ werden durch Y.________, gegen den in Zürich bereits eine Strafuntersuchung hängig ist, beschuldigt, zusammen mit ihm in Luzern einen bewaffneten Raubüberfall begangen zu haben. Das Verfahren gegen Y.________ wurde durch den Kanton Zürich übernommen. Die Behörden des Kantons Luzern stellten fest, dass gegen A. X.________ sowie gegen sechs weitere Verdächtige im Kanton Bern überdies wegen vorsätzlicher Tötung ermittelt wird. Am 9. April 2003 wandte sich das Amtsstatthalteramt Luzern an den Generalprokurator des Kantons Bern mit dem Ersuchen, das Luzerner Verfahren gegen A. X.________ und B. X.________ zu übernehmen.