Ich konnte ja nicht Barzahlungen in 100er-Noten machen. Auch für grössere Posteinzahlungen wie z.B. für den Mercedes, wechselte ich das Geld vorher. Ich wechselte das Geld jeweils bei der Glarner Kantonalbank in Glarus, Näfels und Niederurnen und einmal in Bilten" (act. I/7 Dep. 39). Bei dieser Sachlage ist für die Frage des Gerichtsstands davon auszugehen, dass ein Verdacht auf qualifizierte Geldwäscherei besteht.