Die zweite Annahme stimmt mit den Akten nicht überein. Der Gesuchsteller verweist auf act. I/1, den Schlussbericht der Glarner Kantonspolizei vom 27. März 2003. Diesem Bericht ist auf S. 9 zu entnehmen, dass gestützt auf die Aussagen des Beschuldigten der Verdacht besteht, dass sich die Geldwäscherei "im Bereich von mehreren hunderttausend Franken bewegen" könnte. Der Beschuldigte hat denn auch auf die Frage, welches Geld er an den Bankschaltern gewechselt habe, wörtlich ausgesagt: "Das Geld, welches ich für Warenkäufe wie Boot, Auto, Uhren etc. brauchte. Ich konnte ja nicht Barzahlungen in 100er-Noten machen.