B. Mit Schreiben vom 9. April 2003 ersuchte das Glarner Verhöramt die Behörden des Kantons Luzern um Übernahme des Verfahrens, da sich der Tatort des Hauptdeliktes, d.h. der mehrfachen Veruntreuung, in Kriens/LU befinde. Das Amtsstatthalteramt Luzern lehnte das Übernahmebegehren mit Schreiben vom 24. Juni 2003 ab, da bei den mit gleicher Strafe bedrohten Delikten die Untersuchung zuerst im Kanton Glarus angehoben worden sei und zudem der Deliktsort bei den schwersten Delikten, d.h. der qualifizierten Geldwäscherei und den qualifizierten Drogendelikten, im Kanton Glarus liege. Die weiteren Gerichtsstandsverhandlungen zwischen den Behörden der beiden Kantone führten zu keiner Einigung.