A. X._______ wechselte unter anderem am 29. August, 30. Oktober und 18. November 2002 insgesamt 58'520 Franken bei der Glarner Kantonalbank in Glarus und Niederurnen/GL in grössere Banknoten um. Dies kam den Verantwortlichen der Bank verdächtig vor. Sie meldeten die ersten beiden Vorfälle deshalb am 6. November 2002 der Meldestelle für Geldwäscherei, und diese informierte ihrerseits am 8. November 2002 das Glarner Verhöramt über den "geldwäschereiverdächtigen Vorgang". Gestützt auf diese Information eröffnete das Glarner Verhöramt ein Untersuchungsverfahren gegen X._______. Die Ermittlungen ergaben, dass dieser entgegen den ersten Vermutungen mit Drogen nichts zu tun hatte.